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Fortbildungen im Notarztdienst Troisdorf und Königswinter/Bad Honnef
aufgrund der Pandemielage pausiert

Corona

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund der derzeitigen Situation in der Pandemie mit COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) sehen wir uns leider gezwungen unsere Fortbildungen zu pausieren. Wir haben schon die nächsten Veranstaltungen "in der Schublade". Themen, die wir für die kommenden Fortbildungen geplant haben, sind chirurgische Notfälle beim alten Menschen und Kindernotfälle.

Gemeinsam mit unseren Referentinnen und Referenten hatten wir überlegt, wie wir in diesen Zeiten die Fortbildungen gestalten könnten. Unsere Veranstaltungen leben nun einmal vom Dialog zwischen dem Vortragenden und dem Publikum. Es gibt keine "dummen" Fragen in unserer Fortbildung und jeder Teilnehmer konnte bisher sein Wissen auffrischen ohne wegen einer Frage oder seiner Meinung "schief angeguckt" zu werden. Auch unseren Referenten war und ist der direkte Kontakt zu den Teilnehmern sehr wichtig so dass wir uns gemeinsam mit ihnen gegen eine Online-Fortbildung entschieden haben.

Wir haben zwar einen sehr großen Einzugsbereich für unsere Veranstaltungen über die Kreisgrenzen hinaus, aber sie wird von uns ehrenamtlich organisiert. Auch unsere Referentinnen und Referenten machen die Fortbildungen ehrenamtlich. Als "Ehrenamtler" wollen und können wir nicht "vorpreschen" und in der derzeitigen Lage Anwesenheitsveranstaltungen organisieren, wenn dies derzeit sonst kaum jemand macht. Sobald der Rhein-Sieg-Kreis oder die Bonner Kollegen wieder Fortbildungen durchführen werden auch unsere Veranstaltungen wieder stattfinden. Für unsere bereits vorbereiteten Fortbildungsabende werden wir dann direkt die Anerkennung bei der Ärztekammer beantragen und Sie über die Termine informieren.

Bis dahin: bleiben Sie gesund

Ihr

Dr. Andreas Leischner

und André Schmitz





Ärztekammer Nordrhein lässt Fachkunde Rettungsdienst auslaufen
Am 10. März 2018 hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein beschlossen, dass zur Steigerung der präklinischen Versorgungsqualität die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin als notwendige Vorraussetzung für den Einsatz als Notärztin/Notarzt eingeführt wird. Die Fachkunde Rettungsdienst wird von der Ärztekammer Nordrhein ab dem 01. Januar 2019 nicht mehr erteilt. Inhaber der Fachkunde Rettungsdienst können gemäß Rettungsdienstgesetz NRW (RettG NRW) weiterhin in Nordrhein-Westfalen als Notarzt tätig werden.
Die "Fachkunde Rettungsdienst" als Voraussetzung für den Notarztdienst ist über 30 Jahre alt und hat sich seitdem kaum verändert. Die Bundesärztekammer (BÄK) empfahl am 16.9.1983 den Landesärztekammern, ab 1984 einen "Fachkundenachweis Rettungsdienst‘" einzuführen. In den folgenden Jahren wurde diese Empfehlung von allen Landesärztekammern umgesetzt. Die "Zusatzbezeichnung Notfallmedizin" wurde 2003 durch den deutschen Ärztetag in die Musterweiterbildungsordnung eingeführt.
Die Anforderungen an den Notarztdienst sind ständig gestiegen. Die DIN schreibt unter anderem ein 12-Kanal-EKG und ein Intensivbeatmungsgerät mit der Möglichkeit zur nichtinvasiven Beatmung (NIV) auf dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) vor. Eigentlich dürfte die Ausbildung in diese Techniken für Noztärztinnen und Notärzte kein wirkliches Problem darstellen, denn in der Weiterbildungsordnung ist in allen notfallmedizinisch relevanten Gebieten mindestens ein halbes Jahr Tätigkeit auf einer Intensivstation vorgeschrieben.
In den meisten Bundesländern ist inzwischen die Zusatzbezeichnung Vorraussetzung für die Tätigkeit im Notarztdienst. In NRW und Rheinland-Pfalz ist noch die alte Fachkunde ausreichend.
Den Wortlaut der Entschließungen der Kammerversammlung vom 10. März 2018 finden Sie hier



Fortbildungspflicht auch für Notärzte (§5 RettG NRW)
Für nichtärztliches Rettungsdienstpersonal besteht in NRW schon seit längerem eine Fortbildungspflicht von mindestens 30 Sunden im Jahr. Mit der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes in Nordrhein Westfalen (RettG NRW) im März 2015  sind nun auch Notärztinnen und Notärzte gesetzlich zur fachspezifischen Fortbildung im Rettungsdienst verpflichtet.  Inhalt und Umfang der Fortbildungspflicht sollen laut §5 RettG NRW die Ärztekammern regeln, dieses ist im Frühjahr 2016 geschehen. Die im Rettungsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzte müssen in einem Zweijahreszeitraum mindestens 20 Fortbildungspunkte nachweisen um in Nordrhein-Westfalen als Notärztin/Notarzt tätig sein zu dürfen. Der erste Zweijahreszeitraum im Kammerbereich Nordrhein endete ursprünglich  im April 2018, wurde aber in den "Amtlichen Bekanntmachungen der Ärztekammer Nordrhein" (Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2018) auf den 31. März 2020 verlängert. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgenden Links:

Artikel aus dem Rheinischen Ärzteblatt zur Fortbildungspflicht für Notärzte
Rheinisches Ärzteblatt / Heft 8 / 2017 (PDF-Format)


Amtliche Bekanntmachung der ÄKNO Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2018 (PDF-Format)

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Die Fortbildungen im Notarztdienst Troisdorf - Königswinter/Bad Honnef finden vier- bis fünfmal im Jahr statt. Wenn sie regelmäßig über diese Veranstaltungen informiert werden möchten, geben Sie einfach Ihre e-Mail-Adresse an, wir senden Ihnen dann gerne zu jedem Termin Informationen zu.

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